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BEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON LAMPEN

Allgemeines
Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
Lieferung, Preise und Zahlungsbedingungen
Aufrechnung und Zurückhaltung
Lieferung
Gefahrübergang
Eigentumsvorbehalt
Mängelansprüche
Haftung

 

I. Allgemeines
Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 i.V.m. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch.
Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.7.1973 und des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers.
Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

 

II. Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.

 

III. Lieferung, Preise und Zahlungsbedingungen
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk, die Preise enthalten weder Transportkosten noch die Umsatzsteuer. Die Transportkosten und die Umsatzsteuer, in der gesetzlichen Höhe, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferungen bei Bestellungen im Rahmen der Agentur werden grundsätzlich entsprechend DDP ausgeführt, die Preise enthalten die Transportkosten sowie die angefallenen Zölle. Die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe wird gesondert in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind sofort fällig, bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Maßgebend ist der Eingang bei High Lux. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden - unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche - Zinsen in Höhe von 5% über den jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Es können schriftliche Sondervereinbarungen getroffen werden, die bei ihrer Wirksamkeit an die Stelle dieser AGB treten.

 

IV. Aufrechnung und Zurückhaltung
Einreden oder Einwendungen geben dem Besteller nicht das Recht, Zahlungen einzustellen, die Art und Weise der Zahlung abzuändern oder mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Mängeln dürfen Zahlungen nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der reklamierten Artikel stehen.

 

V. Lieferung
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Für Schadensersatzansprüche auf Grund Lieferverzug und Schadensersatz statt Lieferung haftet High Lux bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften, weitere Schadensersatzansprüche scheiden aus. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Beschaffungsrisiko und Liefergarantien werden nicht übernommen.

 

VI. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.

 

VII. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bestehenden Forderungen vor.
Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.
Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 

VIII. Mängelansprüche
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung in angemessener Frist beschränkt, beanstandete Artikel sind zur Prüfung zurückzusenden. Wenn die Prüfung ergibt, dass Mängel vorliegen, wird nach Wahl von High Lux Ersatz geleistet oder Gutschrift erteilt. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist High Lux berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Käufer, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.

 

IX. Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen